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Wer haftet bei Schäden durch umstürzende Bäume?


Ein Ast fällt auf ein geparktes Fahrzeug. Ein Baum stürzt auf einen Gehweg und verletzt eine Person. Schnell stellt sich die Frage:

Wer haftet für den entstandenen Schaden?

In Österreich wurde die Haftung für Schäden durch Bäume mit § 1319b ABGB ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die Bestimmung ist seit 1. Mai 2024 in Kraft und hat für Gemeinden, Unternehmen, Hausverwaltungen und private Baumeigentümer erhebliche praktische Bedeutung.


Haftet ein Baumeigentümer automatisch, wenn ein Baum Schaden verursacht?


Nein.

Allein die Tatsache, dass ein Baum oder ein Ast einen Schaden verursacht, bedeutet nicht automatisch, dass der Halter des Baumes dafür haftet.

Entscheidend ist vielmehr, ob die erforderliche Sorgfalt bei der Kontrolle und Erhaltung des Baumes eingehalten wurde.

Dabei sind insbesondere der Standort des Baumes, die damit verbundene Gefahr, die berechtigte Verkehrserwartung sowie die Zumutbarkeit von Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen.


Was bedeutet § 1319b ABGB?

Mit § 1319b ABGB hat der Gesetzgeber eine eigene Regelung für die Baumhaftung geschaffen.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Bäume rechtlich nicht einfach wie Bauwerke behandelt werden sollen. Ein Baum ist ein lebender Organismus und kann nicht vollkommen risikofrei gehalten werden.

Das Gesetz berücksichtigt deshalb ausdrücklich die Zumutbarkeit von Maßnahmen sowie das Interesse an einem möglichst naturbelassenen Zustand von Bäumen.

Das ist ein wesentlicher Punkt: Verkehrssicherheit bedeutet nicht, sämtliche denkbaren Risiken auszuschließen.


Was bedeutet das für Baumeigentümer?

Wer für einen Baumbestand verantwortlich ist, sollte ein nachvollziehbares System zur Kontrolle und Dokumentation etablieren.

Dazu gehören insbesondere:

  • fachgerechte Baumkontrollen

  • angemessene Kontrollintervalle

  • Dokumentation der Kontrollen

  • fachliche Bewertung erkannter Auffälligkeiten

  • Umsetzung tatsächlich erforderlicher Maßnahmen

  • zusätzliche Kontrollen bei besonderen Ereignissen, wenn diese fachlich geboten sind

Gerade für Gemeinden, Hausverwaltungen und Unternehmen mit größeren Baumbeständen ist ein digitaler Baumkataster dafür ein wichtiges Instrument.


Muss jeder verdächtige Baum gefällt werden?

Nein.

Eine fachgerechte Baumkontrolle hat nicht das Ziel, möglichst viele Maßnahmen zu produzieren oder jedes Restrisiko zu beseitigen.

Alte Bäume besitzen beispielsweise häufig Höhlungen, Totholz, Wunden oder andere Strukturen. Solche Merkmale müssen fachlich beurteilt werden. Sie bedeuten nicht automatisch, dass ein Baum nicht mehr verkehrssicher ist.

Wenn im Zuge der visuellen Baumkontrolle Auffälligkeiten festgestellt werden, die nicht ausreichend beurteilt werden können, kann eine weiterführende Untersuchung erforderlich sein.

Erst daraus ergibt sich, ob tatsächlich Maßnahmen notwendig sind.


Warum ist eine unabhängige Baumkontrolle sinnvoll?

Bei der Beurteilung von Bäumen können erhebliche wirtschaftliche Folgen entstehen. Eine Empfehlung zur Kronenpflege, zur technischen Sicherung oder sogar zur Fällung kann hohe Kosten verursachen.

Deshalb ist eine klare Trennung zwischen Begutachtung und Ausführung sinnvoll.

Wer mit der Beurteilung eines Baumes gleichzeitig an den daraus resultierenden Pflege- oder Fällarbeiten verdient, befindet sich zumindest potenziell in einem Interessenkonflikt.

Beim Institut für Baumgesundheit sind diese Bereiche deshalb bewusst getrennt:

Ich kontrolliere und begutachte Bäume – führe jedoch keine Baumpflege- und Fällarbeiten aus.

Maßnahmen werden ausschließlich dann empfohlen, wenn sie aufgrund des festgestellten Baumzustandes fachlich erforderlich sind.


Dokumentation schafft Nachvollziehbarkeit

Gerade nach einem Schadensereignis stellt sich häufig die Frage, wann ein Baum zuletzt kontrolliert wurde, welcher Zustand damals festgestellt wurde und welche Maßnahmen daraus abgeleitet wurden.

Eine nachvollziehbare Dokumentation ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil eines professionellen Baummanagements.

Ein digitaler Baumkataster ermöglicht es, Kontrollhistorie, Befunde und Maßnahmen dauerhaft einem einzelnen Baum zuzuordnen.


Fazit

Nicht jeder Schaden durch einen Baum führt automatisch zu einer Haftung des Baumeigentümers.

Entscheidend ist, ob im konkreten Fall die erforderliche und zumutbare Sorgfalt eingehalten wurde.

Professionelle Baumkontrollen sollen deshalb zwei Interessen miteinander verbinden: die berechtigte Sicherheit von Menschen und Sachwerten und gleichzeitig den langfristigen Erhalt wertvoller Bäume.

Ein funktionierendes Baummanagement bedeutet daher nicht, jedes theoretische Risiko auszuschließen. Es bedeutet, erkennbare Risiken fachgerecht zu beurteilen, notwendige Maßnahmen abzuleiten und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.


Baumkontrolle und Baumkataster

Das Institut für Baumgesundheit unterstützt Gemeinden, Hausverwaltungen, Unternehmen, Institutionen und Privateigentümer bei der fachgerechten Kontrolle und Dokumentation ihrer Baumbestände.

Die Begutachtung erfolgt unabhängig von ausführenden Baumpflegeunternehmen.

Einsatzgebiet: Tirol, österreichweit und im angrenzenden Ausland.

 
 
 

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